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   OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22   

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OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22 (https://dejure.org/2023,342)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.01.2023 - 1 A 420/22 (https://dejure.org/2023,342)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2023 - 1 A 420/22 (https://dejure.org/2023,342)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 22 Satz2; SächsVermKatG § 16 Abs. 2 Satz 1
    Katastervermessung; Antrag; Antragsrücknahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - 14 A 720/16

    Rechtsstreit um die Heranziehung zu den Kosten einer Gebäudeeinmessung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Der Antrag ist Ausdruck der Dispositionsmaxime und geht von der Prämisse aus, dass die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens im Interesses des Betreffenden ist und er hierüber selbst zu entscheiden hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23. Januar 2019 - 14 A 720/16 -, juris Rn. 42, NdsOVG, Urt. v. 14. April 1993 - 1 L 34/91 -, juris Rn. 26).

    Nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung besteht aber eine Ausnahme von diesem Grundsatz, wenn die Rücknahme gesetzlich ausgeschlossen ist oder wenn bereits durch das Stellen des Antrags oder die Entscheidung der Behörde über den Antrag Umstände eingetreten sind, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai a. a. O. und v. 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 -, juris Rn. 22 ff.; OVG NRW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 12 A 2996/93 -, juris Rn. 2 und v. 23. Januar 2019 a. a. O., Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 22, Rn. 85).

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 19 B 08.1694

    Zur Berichtigung eines fehlerhaften Eintrages in das Liegenschaftskataster

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Denn Aufgabe der Katasterbehörden ist, die Merkmale einer Liegenschaft anhand der Katasterangaben zu bestimmen und ggf. zu prüfen, wie sich diese Angaben zu dem vor Ort anzutreffenden tatsächlichen Befund verhalten (vgl. BayVGH, Urt. v. 12. Januar 2010 - 19 B 08.1694 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1995 - 12 A 2996/93

    Beamter; Beurlaubung; Arbeitsmarktpolitische Gründe; Rücknahme des Antrags;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung besteht aber eine Ausnahme von diesem Grundsatz, wenn die Rücknahme gesetzlich ausgeschlossen ist oder wenn bereits durch das Stellen des Antrags oder die Entscheidung der Behörde über den Antrag Umstände eingetreten sind, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai a. a. O. und v. 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 -, juris Rn. 22 ff.; OVG NRW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 12 A 2996/93 -, juris Rn. 2 und v. 23. Januar 2019 a. a. O., Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 22, Rn. 85).
  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterbesoldung nach Altersstufen wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Der Kläger hat weder einen entscheidungstragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. März 2022 - 2 BvR 1232/20 -, juris Rn. 23).12 Dies gilt zunächst für seinen Einwand, dass es für die Grenzbestimmung und Abmarkung gem. §§ 16, 17 SächsVermKatG am erforderlichen Antrag (§ 16 Abs. 2 Satz 1 SächsVermKatG) fehle, da er den von Frau R.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 1 L 34/91

    Drittwiderspruch; Aufhebung der Baugenehmigung; Wirkungslosigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Der Antrag ist Ausdruck der Dispositionsmaxime und geht von der Prämisse aus, dass die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens im Interesses des Betreffenden ist und er hierüber selbst zu entscheiden hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 23. Januar 2019 - 14 A 720/16 -, juris Rn. 42, NdsOVG, Urt. v. 14. April 1993 - 1 L 34/91 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein solcher Antrag unter Hinweis auf Regelungen des Verwaltungsprozessrechts (§ 92 Abs. 1, § 126 Abs. und § 140 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 1980 - 5 C 65.78 -, juris Rn. 13 in Bezug auf einen ausbildungsförderungsrechtlichen Förderantrag, v. 3. April 1987 - 4 C 30.85 -, juris Rn. 24 zur Rücknahme eines Antrags auf Bodenverkehrsgenehmigung und v. 14. April 1989 - 4 C 22.88 -, juris Rn. 9 zur Rücknahme eines Bauantrags; A. A. Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., 2022, § 22 Rn. 70 f., der der Auffassung ist, dass das Verwaltungsverfahren mit Erlass des Verwaltungsakts beendet ist).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 65.78

    Rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderung - Rücknahme des Antrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein solcher Antrag unter Hinweis auf Regelungen des Verwaltungsprozessrechts (§ 92 Abs. 1, § 126 Abs. und § 140 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 1980 - 5 C 65.78 -, juris Rn. 13 in Bezug auf einen ausbildungsförderungsrechtlichen Förderantrag, v. 3. April 1987 - 4 C 30.85 -, juris Rn. 24 zur Rücknahme eines Antrags auf Bodenverkehrsgenehmigung und v. 14. April 1989 - 4 C 22.88 -, juris Rn. 9 zur Rücknahme eines Bauantrags; A. A. Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., 2022, § 22 Rn. 70 f., der der Auffassung ist, dass das Verwaltungsverfahren mit Erlass des Verwaltungsakts beendet ist).
  • BVerwG, 26.03.2019 - 4 B 7.19

    Untauglichkeit einer vorinstanzlichen Streitwertentscheidung für eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    "Etwas darlegen" bedeutet soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 2019 - 4 B 7.19 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein solcher Antrag unter Hinweis auf Regelungen des Verwaltungsprozessrechts (§ 92 Abs. 1, § 126 Abs. und § 140 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung zurückgenommen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai 1980 - 5 C 65.78 -, juris Rn. 13 in Bezug auf einen ausbildungsförderungsrechtlichen Förderantrag, v. 3. April 1987 - 4 C 30.85 -, juris Rn. 24 zur Rücknahme eines Antrags auf Bodenverkehrsgenehmigung und v. 14. April 1989 - 4 C 22.88 -, juris Rn. 9 zur Rücknahme eines Bauantrags; A. A. Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., 2022, § 22 Rn. 70 f., der der Auffassung ist, dass das Verwaltungsverfahren mit Erlass des Verwaltungsakts beendet ist).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.01.2023 - 1 A 420/22
    Nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung besteht aber eine Ausnahme von diesem Grundsatz, wenn die Rücknahme gesetzlich ausgeschlossen ist oder wenn bereits durch das Stellen des Antrags oder die Entscheidung der Behörde über den Antrag Umstände eingetreten sind, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Mai a. a. O. und v. 15. Mai 1997 - 2 C 3.96 -, juris Rn. 22 ff.; OVG NRW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 12 A 2996/93 -, juris Rn. 2 und v. 23. Januar 2019 a. a. O., Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 22, Rn. 85).
  • OVG Sachsen, 14.08.2019 - 1 A 238/19

    Baueinstellungsverfügung; Dauerverwaltungsakt; Anfechtungsklage; Klagebegehren

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